Aktuelles

Verbrennen von Gartenabfällen

Das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen ist
vom 15.10.11 bis 31.03.12 in der Stadt Jessen jeweils

montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr und
samstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

erlaubt.

Pflanzliche Gartenabfälle müssen trocken sein und unter geringer Rauchentwicklung verbrannt werden. Unmittelbar vor dem Verbrennen sind die pflanzlichen Gartenabfälle umzuschichten. Beim Umschichten bzw. Aufhäufen der zu verbrennenden pflanzlichen Gartenabfälle ist auf schutzsuchende Tiere zu achten. Es ist zu sichern, dass Tiere weder verletzt noch getötet werden.

Beim Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen sind folgende Mindestabstände zu Gebäuden und Einrichtungen einzuhalten:
- 25 m zu Wohnhäusern, anderen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsflächen
- 100 m zum Wald, zu Erholungseinrichtungen und Energieversorgungsanlagen
- 300 m zu medizinischen Einrichtungen, wie Kliniken und Ärztehäusern.

Der Abfallbesitzer hat sicher zu stellen, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und keine erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, insbesondere die Nachbarschaft hervorgerufen werden.
Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, gefährlicher Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung sind zu verhindern. Zur Brandbekämpfung muss geeignetes Gerät zur Verfügung stehen, so dass der Brand bei Gefahr unverzüglich gelöscht werden kann. Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor das Feuer und die Glut erloschen sind.

Das Verbrennen von Laub aller Gehölzarten sowie Rasenschnitt ist grundsätzlich verboten.

Das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen ist verboten:
- bei Inversionswetterlagen (Smog, Nebel),
- bei ausgelöster Waldbrandwarnstufe 3 und 4,
- bei starkem Wind
(ab Windstärke 6 mit einer Windgeschwindigkeit ab 38,8 km/h)
- an gesetzlichen Feiertagen.

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